Barrierefreiheit

Wir möchten, dass unser Internetangebot von allen Menschen genutzt werden kann. Deshalb setzen wir uns dafür ein, unser digitales Angebot konsequent barrierefrei zu gestalten, sodass es auch für Menschen mit Einschränkungen lesbar und bedienbar ist.

Gleichzeitig ist für uns selbstverständlich, dass wir uns auch für sprachliche Gleichbehandlung einsetzen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir jedoch gerade in Überschriften und klickbaren Elementen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet explizit keine Wertung – wir möchten alle Geschlechter mit unseren Webseiten ansprechen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Crailsheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (L-BGG-DVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.crailsheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten stets daran, unseren digitalen Auftritt konsequent barrierefrei zu gestalten und zu halten. Dennoch ist die Webseite der Stadtverwaltung Crailsheim wegen der unter Punkt 2 aufgeführten Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß § 10 Absatz 1 L-BGG nicht bzw. noch nicht barrierefrei:

  • Der Alternativtext für Bildinhalte und/oder Grafiken beschreibt nicht immer die Bildinhalte und/oder Grafiken. Diese Alternativtexte werden kontinuierlich geprüft und verbessert.
  • Videos, die auf den Webseiten der Stadtverwaltung Crailsheim gezeigt werden, verfügen nicht alle über eine Untertitelung.
  • Nicht alle pdf-Dokumente, pdf-Formulare sowie pdf-Flyer und pdf-Broschüren sind barrierefrei zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor. Wir arbeiten aktiv daran, die verbleibenden PDF-Dateien durch barrierefreie Versionen zu ersetzen. Wenn Sie eine bestimmte Datei sofort benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite der Stadtverwaltung Crailsheim können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Informationen in leichter Sprache zu den Inhalten der Webseite sind demnächst auf www.crailsheim.de zu finden.
  • Geodaten und Stadtpläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf fast allen Seiten gibt es sehr kleine, schwer lesbare Absätze, die eine Zeilenhöhe von unter 1,5 haben.
  • Auf fast allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.10.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.10.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:


Stadtverwaltung Crailsheim - Ressort Digitales und Kommunikation
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Tel.: 07951 403-1285
digitales@crailsheim.de

5. Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.